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Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 2.4 · Stand: 18. Oktober 2026 · mit Widerrufsbelehrung (Anlage 1) und Muster-Widerrufsformular (Anlage 2)
Geltungsbereich: Systemische Traumafachberatung · Systemische Traumatherapie · EMDR-Weiterbildung · weitere Bildungsangebote
§ 1 Veranstalter und Geltung
(1) Vertragspartner ist Michael Nerschbach – Trauma-Fachakademie, St. Wendeler Straße 27a, 66625 Nohfelden; E-Mail: info@trauma-fachakademie.de; Telefon: 0171 5447564.
(2) Diese AGB gelten für entgeltliche Aus- und Weiterbildungen, Seminare, Webinare und Workshops der Trauma-Fachakademie. Für kostenlose Informationsveranstaltungen gelten sie nur, soweit ausdrücklich vereinbart.
(3) Inhalt und Umfang eines konkreten Angebots ergeben sich aus der individuell vereinbarten Anmeldevereinbarung sowie der darin konkret bezeichneten Fassung des Programmhefts. Individuelle Abreden haben Vorrang.
(4) Die Trauma-Fachakademie erbringt Bildungsleistungen, keine psychotherapeutische Behandlung.
§ 2 Anfrage, Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Informationsanfragen, Interessensbekundungen, Orientierungsgespräche und Einträge in Interessenformulare sind unverbindlich.
(2) Mit Übersendung einer unterschriebenen, vollständig ausgefüllten Anmeldevereinbarung gibt die interessierte Person ein verbindliches Vertragsangebot ab. Dieses wird erst durch die in Textform erklärte Annahme der Trauma-Fachakademie angenommen. Eine automatische Eingangsbestätigung ist keine Annahme.
(3) Die Trauma-Fachakademie prüft freie Plätze und die für das Angebot erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen. Sie teilt ihre Annahme oder Ablehnung in Textform mit.
(4) Maßgebliche Vertragsunterlagen und Verbraucherinformationen werden vor Abgabe der bindenden Erklärung zur Verfügung gestellt. Nach Vertragsschluss erhält die teilnehmende Person eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.
(5) Für den zusätzlichen, noch nicht terminierten eigenständigen EMDR-Durchgang werden bis zur Festlegung der Termine ausschließlich unverbindliche Interessensbekundungen entgegengenommen.
§ 3 Ausbildungsarten, Umfang und Gebühren
(1) Systemische Traumafachberatung, Online-Variante: neun zweitägige Live-Online-Module, 144 Unterrichtseinheiten (UE), Gesamtpreis 2.700 €.
(2) Systemische Traumafachberatung mit EMDR: neun zweitägige Live-Online-Module und drei zweitägige EMDR-Präsenzmodule, zusammen 192 UE, Gesamtpreis 4.490 €.
(3) Systemische Traumatherapie: neun zweitägige Live-Online-Module und drei zweitägige EMDR-Präsenzmodule, zusammen 192 UE, Gesamtpreis 4.490 €.
(4) Eigenständig buchbare EMDR-Weiterbildung: drei zweitägige Präsenzmodule, 48 UE, Gesamtpreis 1.800 €.
(5) Die konkreten Termine, der verbindliche Durchgang und etwaige inklusive Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Anmeldevereinbarung und dem dafür benannten Programmheft. Anreise- und Abreisekosten sind nicht enthalten, sofern nicht anders vereinbart.
(6) Die umsatzsteuerliche Behandlung wird auf der Rechnung anhand der für die Trauma-Fachakademie tatsächlich einschlägigen steuerrechtlichen Grundlage ausgewiesen.
§ 4 Einmalzahlung und Ratenzahlung
(1) Die teilnehmende Person kann zwischen Einmalzahlung und einer zins- und gebührenfreien Ratenzahlung wählen. Der Gesamtpreis ist bei beiden Zahlungsarten gleich; ein Skonto wird nicht gewährt.
(2) Die vereinbarten Ratenmodelle lauten: 2.700 € in neun Raten zu 300 €; 4.490 € in zehn Raten zu 449 €; 1.800 € in drei Raten zu 600 €.
(3) Bei Einmalzahlung wird der Gesamtpreis erst fällig, wenn die Trauma-Fachakademie die Durchführung bestätigt hat und die Rechnung zugegangen ist. Regelfälligkeitstag ist der 28. Kalendertag vor dem ersten vereinbarten Unterrichtstag. Sind der Vertrag geschlossen und die Durchführung bestätigt worden, bevor der Regelfälligkeitstag abgelaufen ist, wird der Gesamtpreis am Regelfälligkeitstag fällig, frühestens jedoch 14 Kalendertage nach Rechnungszugang; ein späterer Rechnungszugang verschiebt die Fälligkeit nur nach hinten. Wird der Vertrag erst nach dem Regelfälligkeitstag geschlossen oder die Durchführung erst danach bestätigt, wird der Gesamtpreis 7 Kalendertage nach Rechnungszugang, jedoch nicht vor Zugang der Durchführungsbestätigung, fällig. Individuell vereinbarte spätere Zahlungsfristen gehen vor.
(4) Bei Ratenzahlung gilt Absatz 3 für die Fälligkeit der ersten Rate entsprechend. Die Folgeraten werden monatlich an den in dem vor Vertragsschluss mitgeteilten Zahlungsplan bezeichneten Kalendertagen fällig; eine Folgerate wird nicht vor der ersten Rate fällig. Der Ratenplan kann über das Kursende hinausreichen. Gesetzliche Kündigungs-, Rückzahlungs- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.
(5) Zahlungen erfolgen auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte. Eine automatische Gesamtfälligstellung sämtlicher zukünftiger Raten ist nicht vereinbart.
(6) Zahlungen vor der jeweiligen Fälligkeit sind möglich.
§ 5 Teilnahmevoraussetzungen und Anwendungsgrenzen
(1) Für die Systemische Traumafachberatung ist eine Heilerlaubnis grundsätzlich keine Voraussetzung. Für die Systemische Traumatherapie gelten die vor Vertragsschluss mitgeteilten therapeutischen Zugangsvoraussetzungen und Nachweispflichten.
(2) An der EMDR-Weiterbildung können nach den aktuellen Teilnahmebedingungen auch Fachkräfte ohne Heilerlaubnis teilnehmen; ihre spätere Anwendung ist auf den rechtlich zulässigen nichtheilkundlichen Tätigkeitsbereich begrenzt.
(3) Die Bildungsangebote verleihen weder eine Approbation noch eine Heilerlaubnis oder die Berechtigung, Krankheiten eigenständig heilkundlich zu behandeln. Die Verantwortung für die Einhaltung berufsrechtlicher und gesetzlicher Grenzen liegt bei der anwendenden Person.
(4) Erforderliche Qualifikationsnachweise und etwaige Fristen werden für die konkrete Ausbildung in der Anmeldevereinbarung festgelegt.
§ 6 Gruppengröße und Durchführung
(1) Die reguläre Mindestteilnehmerzahl beträgt vier und die Höchstteilnehmerzahl vierzehn Personen pro durchgeführter Lerngruppe.
(2) Für gemeinsam durchgeführte Online-Module werden die Teilnehmenden der vorgesehenen Ausbildungswege zusammengezählt. Die Teilnehmerzahl für gemeinsam durchgeführte EMDR-Präsenzmodule wird unabhängig davon anhand der dafür angemeldeten Personen berechnet, einschließlich EMDR-Einzelbuchungen.
(3) Die Trauma-Fachakademie kann sich freiwillig entscheiden, eine EMDR-Gruppe bereits mit drei Personen durchzuführen. Daraus folgt kein Anspruch auf Durchführung bei drei Teilnehmenden.
(4) Über die Durchführung der Online-Fachausbildungen bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl entscheidet die Trauma-Fachakademie spätestens 30 Kalendertage vor dem ersten Online-Unterrichtstag. Für eigenständig gebuchte EMDR-Weiterbildungen entscheidet sie spätestens 30 Kalendertage vor dem ersten EMDR-Präsenzmodul. Für EMDR-Module, die Bestandteil einer bereits begonnenen kombinierten Fachausbildung sind, wird die EMDR-Gruppenstärke spätestens 30 Kalendertage vor dem ersten EMDR-Modul beurteilt; eine etwaige Nichtdurchführung oder Verschiebung ist nur nach den gesetzlichen Bestimmungen und der vertraglichen Leistungszusage zulässig. Bei berechtigter vollständiger Absage werden geleistete Zahlungen zurückgezahlt; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(5) Die Durchführung der EMDR-Präsenzmodule im Rahmen einer kombinierten Fachausbildung darf nicht stillschweigend durch andere Leistungen ersetzt werden. Ist die Durchführung nicht möglich, sind etwa eine Verschiebung auf einen späteren Durchgang oder ein Wechsel der Traumafachberatung auf die reine Online-Variante nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung möglich; zwingende Rechte bleiben unberührt.
§ 7 Unterricht, Änderungen und Ausfall
(1) Die Online-Ausbildungsanteile finden zu festgelegten Unterrichtszeiten als synchroner Live-Unterricht mit unmittelbarer bidirektionaler Kommunikation zwischen Ausbildungsleitung und Teilnehmenden statt. Die aktive Teilnahme am Live-Unterricht ist der vereinbarte Regelfall.
(2) Digital bereitgestellte Materialien, Transferaufgaben und Lernunterlagen, etwa über eine Lernplattform, ergänzen den Live-Unterricht und dienen insbesondere der Vor- und Nachbereitung. Sie ersetzen nicht die vereinbarten regulären Unterrichtsmodule. Weitergehende Selbstlernangebote werden nur geschuldet, wenn sie in der individuellen Leistungsbeschreibung ausdrücklich zugesagt sind.
(3) Etwaige Aufzeichnungen einzelner Unterrichtseinheiten können, sofern dies in der individuellen Leistungsbeschreibung ausdrücklich vorgesehen und datenschutzrechtlich zulässig ist, ergänzend zur Nachbereitung bereitgestellt werden; § 11 Abs. 4 bleibt unberührt. Ein allgemeiner Anspruch auf Aufzeichnung sämtlicher Unterrichtseinheiten oder auf Ersatz der verbindlichen Live-Teilnahme durch den Abruf von Aufzeichnungen besteht nicht. Aufzeichnungen sind kein gleichwertiger Ersatz für den Live-Unterricht und werden nicht systematisch als solcher angeboten.
(4) Die tatsächliche Teilnahme am Live-Unterricht wird dokumentiert. Die Anwesenheits- und Abschlussvoraussetzungen nach §§ 8 und 9 bleiben unverändert. Der Abruf von Aufzeichnungen ersetzt die Live-Teilnahme nicht automatisch; insbesondere ersetzen Videoabrufe nicht automatisch die verpflichtenden EMDR-Präsenzübungen nach § 8 Abs. 2.
(5) Die Trauma-Fachakademie darf aus sachlichem Grund fachlich gleichwertige Lehrpersonen einsetzen und organisatorische Anpassungen vornehmen, soweit berechtigte Interessen der Teilnehmenden angemessen berücksichtigt werden und die zugesagten wesentlichen Leistungen gewahrt bleiben.
(6) Bei Ausfall wegen Krankheit oder sonstigen unvorhergesehenen Umständen wird nach Möglichkeit Ersatz angeboten. Wesentliche Änderungen von Unterrichtsform und Terminen bedürfen einer tragfähigen vertraglichen beziehungsweise gesetzlichen Grundlage.
(7) Kann eine vereinbarte Leistung nicht erbracht werden, bleiben gesetzliche Rechte einschließlich etwaiger Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche unberührt.
§ 8 Anwesenheit und Praxispflicht
(1) Für die Systemische Traumafachberatung und die Systemische Traumatherapie ist für die Erteilung des Abschlusszertifikats eine Anwesenheit von mindestens 85 % erforderlich.
(2) Sämtliche als verpflichtend ausgewiesenen praktischen EMDR-Anteile müssen vollständig und fachgerecht absolviert werden. Für das Zertifikat der eigenständigen EMDR-Weiterbildung ist die Teilnahme an allen drei Präsenzmodulen und den dort vorgesehenen Pflichtübungen erforderlich.
(3) Bei von Teilnehmenden versäumten Unterrichtsanteilen besteht kein automatischer Anspruch auf zusätzlich eingerichtete Einzel- oder Ersatztermine. Eine freiwillige Nachholmöglichkeit für versäumte EMDR-Praxis kann bei freien Plätzen in einem späteren regulären Durchgang gegen einen vor der gesonderten Buchung konkret vereinbarten angemessenen Kostenbeitrag erfolgen.
(4) Gesetzliche Rechte bei von der Akademie zu vertretendem Leistungsausfall werden hiervon nicht berührt.
§ 9 Leistungsnachweise und Zertifikate
(1) Für die Systemische Traumafachberatung und die Systemische Traumatherapie sind als Abschlussvoraussetzungen vereinbart: mindestens 85 % Anwesenheit, eine schriftliche Abschlussarbeit von 20 Seiten und ein fachliches Abschlussgespräch von ungefähr 15 Minuten sowie etwaige in der vereinbarten Leistungsbeschreibung ausdrücklich genannte weitere Nachweise.
(2) Die Abschlussarbeit ist spätestens 14 Kalendertage vor Beginn des letzten regulären Moduls einzureichen. Das Abschlussgespräch findet innerhalb des letzten regulären Moduls statt: bei der reinen Online-Traumafachberatung Modul 9, bei der Traumafachberatung mit EMDR und bei der Traumatherapie Modul 12.
(3) Der Zeitplan ist so zu gestalten, dass die verpflichtende EMDR-Praxis nicht zugunsten der Abschlussgespräche entfällt.
(4) Bei erfolgreichem Abschluss wird ein Zertifikat der Trauma-Fachakademie mit der vorgesehenen Abschlussbezeichnung „Systemischer Traumafachberater / Systemische Traumafachberaterin“ beziehungsweise „Systemischer Traumatherapeut / Systemische Traumatherapeutin“ ausgestellt.
(5) Für die eigenständige EMDR-Weiterbildung wird bei Erfüllung der Voraussetzungen ein eigenständiges Akademiezertifikat ausgestellt. Eine externe EMDRIA-/EMDR-Europe-Zertifizierung oder staatliche Erlaubnis wird dadurch nicht erworben.
(6) Externe Anerkennungen gelten nur für ausdrücklich anerkannte Teilbereiche. Die GPTG-Anerkennung der Basisqualifikation ist keine Anerkennung aller Fachausbildungen; eine noch vorbereitete SCGD-Zertifizierung wird nicht als erteilt dargestellt.
(7) Bei Nichterfüllung der Zertifikatsbedingungen kann über nachgewiesene Unterrichtsanteile eine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden.
§ 10 Widerruf, Stornierung und Kündigung
(1) Bei einem Vertrag mit einer Verbraucherin oder einem Verbraucher, der im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird und für den das Gesetz ein Widerrufsrecht vorsieht, gelten die gesondert vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellte Widerrufsbelehrung (Anlage 1) und das Muster-Widerrufsformular (Anlage 2). Gesetzliche Ausnahmen oder Sonderregeln bleiben unberührt. Eine verbindliche Anmeldung über eine reine Anfragefunktion erfolgt nicht.
(2) Ein freiwilliges allgemeines Recht zur kostenfreien Stornierung vor Ausbildungsbeginn wird nicht eingeräumt. Eine bloße Absage, etwa am Tag vor Beginn, führt daher nicht schon allein zu einer kostenfreien Vertragsauflösung. Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und sonstige Beendigungsrechte bleiben uneingeschränkt bestehen. Eine pauschale Stornogebühr oder Vertragsstrafe wird nicht vereinbart.
(3) Vor Ausbildungsbeginn kann eine teilnehmende Person um eine einvernehmliche Vertragsaufhebung oder Umbuchung bitten. Die Trauma-Fachakademie ist nicht verpflichtet, einer Aufhebung zuzustimmen, soweit kein gesetzliches Beendigungsrecht besteht. Eine Aufhebung, eine etwaige Vergütung und mögliche Erstattungen werden individuell in Textform vereinbart. Wird der Vertrag nicht wirksam beendet, können gesetzliche Vergütungsansprüche fortbestehen. Deren Höhe richtet sich nach der einschlägigen Anspruchsgrundlage und gegebenenfalls anzurechnenden ersparten Aufwendungen oder anderweitigen Einnahmen. Ein fester Anspruch auf 50 %, 80 % oder 100 % der Kursgebühr wird hierdurch nicht begründet.
(4) Nach Ausbildungsbeginn gelten die gesetzlichen Kündigungsrechte entsprechend der rechtlichen Einordnung des konkreten Vertrags. Kündigungsrechte aus wichtigem Grund nach §§ 626, 314 BGB sowie ein gegebenenfalls einschlägiges Kündigungsrecht nach § 627 BGB bleiben unberührt. Sollte das Fernunterrichtsschutzgesetz auf den Vertrag Anwendung finden, gelten dessen zwingende Kündigungs-, Zahlungs- und sonstigen Schutzvorschriften vorrangig. Eine abweichende Klausel soll diese Rechte nicht ausschließen.
(5) Die bloße Nichtteilnahme beendet den Vertrag nicht automatisch. Ob eine Erklärung als Kündigung oder sonstige wirksame Vertragsbeendigung auszulegen ist, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und ihrem Inhalt.
(6) Kündigungs- und Aufhebungserklärungen können an info@trauma-fachakademie.de gerichtet werden, soweit gesetzlich keine strengere Form verlangt wird.
§ 11 Praktische Übungen, Vertraulichkeit und Aufnahmen
(1) Berufliche Fallbeispiele müssen anonymisiert werden; Informationen über andere Teilnehmende und ihre persönlichen Erfahrungen sind vertraulich zu behandeln.
(2) Die Ausbildung ist keine Psychotherapie und ersetzt keine persönliche Behandlung. Teilnehmende können persönliche Grenzen mitteilen und Übungen unterbrechen. Der Umgang mit dadurch nicht absolvierten Pflichtanteilen richtet sich nach § 8.
(3) Die Anleitungen der Lehrpersonen zu Sicherheit und Stabilisierung sind bei praktischen Übungen zu beachten.
(4) Ton-, Bild-, Video- und Bildschirmaufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Akademie und aller erkennbar betroffenen Personen.
§ 12 Lehrmaterialien und Technik
(1) Ausgehändigte oder digital bereitgestellte Materialien einschließlich etwaiger Aufzeichnungen stehen ausschließlich zur vereinbarten persönlichen Lernnutzung zur Verfügung, soweit keine weitergehenden Nutzungsrechte eingeräumt sind; gesetzliche Nutzungsbefugnisse bleiben unberührt.
(2) Für Live-Online-Unterricht benötigen Teilnehmende einen geeigneten Internetzugang und ein Gerät mit Audio- und gegebenenfalls Videofunktion; die Teilnahme muss aus einer vertraulichen Umgebung erfolgen.
(3) Störungen im Verantwortungsbereich der Akademie werden nach Möglichkeit behoben; Ansprüche bei nicht vertragsgemäßer Leistung bleiben unberührt.
§ 13 Haftung
(1) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bei schuldhafter Pflichtverletzung sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für sonstige Schäden auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Zwingende gesetzliche Haftungsregeln bleiben unberührt.
§ 14 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen zur Vertragsanbahnung, Ausbildungsdurchführung, Kommunikation und Abrechnung verarbeitet.
(2) Einzelheiten, insbesondere zu Hosting, eingesetzten Diensten, Betroffenenrechten und Aufbewahrungsfristen, ergeben sich aus der aktuellen Datenschutzerklärung auf https://trauma-fachakademie.de/datenschutzerklaerung/.
(3) Eine Einwilligung in Werbung wird nicht als Bedingung der Ausbildung verlangt.
§ 15 Streitbeilegung und Schlussbestimmungen
(1) Für den Vertrag gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
(2) Individuelle Abreden haben Vorrang; Textformabsprachen sind zulässig, soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
(3) Sollten einzelne AGB-Bestimmungen unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Bestimmungen bleiben unberührt.
(4) Angaben zur Verbraucherstreitbeilegung werden in der für die Trauma-Fachakademie erforderlichen Form im Impressum bereitgehalten; besondere gesetzliche Informationspflichten im Einzelfall bleiben unberührt.
(5) Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss wirksam einbezogene Fassung der AGB.
Anlage 1 · Widerrufsbelehrung – Dienstleistungen (Verbraucherverträge)
Gilt für Verträge über die Aus- und Weiterbildungsangebote der Trauma-Fachakademie, die mit Verbraucherinnen und Verbrauchern im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Michael Nerschbach – Trauma-Fachakademie, St. Wendeler Straße 27a, 66625 Nohfelden, Telefon: 0171 5447564, E-Mail: info@trauma-fachakademie.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Anlage 2 · Muster-Widerrufsformular
Das Formular ist auch im vollständigen AGB-Dokument (PDF) auf der letzten Seite enthalten und kann von dort ausgedruckt werden.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Die Verwendung ist freiwillig.
An Michael Nerschbach – Trauma-Fachakademie, St. Wendeler Straße 27a, 66625 Nohfelden; E-Mail: info@trauma-fachakademie.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bezeichnung der gebuchten Ausbildung / Weiterbildung: ___________________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): ___________________________________
Name des/der Verbraucher(s): ___________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ___________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________
Datum: ______________________
(*) Unzutreffendes streichen.